Liebe Sportfreunde,
da die 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet seit drei aufeinander folgenden Tagen über dem Wert von 50 liegt, gelten die Schutzmaßnahmen für Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz bis 35 der Nds. Corona-VO ab dem 05.08.2021 nicht mehr.
Stattdessen gelten ab Donnerstag (05.08.2021) die jeweiligen Schutzmaßnahmen der Nds. Corona-VO für Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz von nicht mehr als 50 (Stufe 3 des Corona-Stufenplanes 2.0 des Landes Niedersachsen).
Abweichend hiervon wurde jedoch angeordnet, dass u.a. für die Bereiche
- § 6a „Regelungen für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen“
- § 7f „Schwimmbäder, Saunen, Thermen“
- § 16 „Freizeit- und Amateursport in geschlossenen Räumen“
- § 16a „Freizeit- und Amateursport unter freiem Himmel“
weiterhin die jeweiligen Schutzmaßnahmen der Stufe 1 des Corona-Stufenplans 2.0 für eine 7-Tage-Inzidenz von nicht mehr als 35 gelten. Somit bleiben die bisherigen Regelungen bezüglich der Sportausübung unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen unverändert bestehen.